Qualifizierung ist eine Dienstleistung, deren Ergebnis kurzfristig und konkret kaum messbar ist. Umso wichtiger ist es für den Nutzer und Finanzierer von Qualifizierungsmaßnahmen, dass Qualitätskriterien vorgegeben und eingehalten werden. Diese stellen den nachhaltigen Erfolg der Maßnahmen in hohem Maße sicher.
Die GFAW hat auf diesen Seiten Qualitätskriterien dargestellt, die Anbieter beruflicher Weiterbildungsmaßnahmen einhalten sollten, wenn sie eine Förderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds beantragen. Diese Mindestanforderungen entsprechen weitgehend den gesetzlichen Vorgaben der Anerkennung und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) bzw. einschlägigen Vorgaben zur Zertifizierung nach DIN ISO 9000 oder LQW und werden weiterentwickelt.