QualiService Thueringen
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QualitätsKriterien
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Besonderheiten bei innovativen Projekten
Zusätzlicher Kriterienkatalog zur Qualitätssicherung in ESF-geförderten innovativen Projekten beruflicher Qualifizierung (Modellprojekte)
Präambel
Zur Umsetzung der für die Förderung in den Jahren 2007 bis 2013 im Operationellen Programm des ESF für den Freistaat Thüringen benannten strategischen Ziele sind insbesondere innovative Projekte zu fördern, die sich an Anforderungen von morgen orientieren und somit Impulse für Andere geben.
Folgende Kriterien sollen innovative Projekte erfüllen:
- Die Projekte sollen einen Zusatznutzen im jeweiligen Bedarfskontext erbringen.
- Sie sollten eine quantitative und/oder qualitative Verbesserung beim Lehren und Lernen bewirken. Der quantitative Aspekt könnte zum Beispiel in der Einbeziehung zusätzlicher, für die Zukunft erforderlicher Kompetenzen bestehen. Der qualitative Aspekt könnte den Einsatz verbesserter Lerntechniken umfassen.
- Die Projekte sollen umfassend sein. Alle beteiligten Personen und einschlägigen Hilfsmittel – Lernende, Lehrer, Methoden und Materialien – sollten dazu beitragen, dass die Bedürfnisse der Lernenden erkannt und erfüllt werden. Die verfügbaren Ressourcen sollten kreativ genutzt werden.
- Die Projektziele sollen bei den Lernenden und/oder Lehrern Motivation erzeugen.
- Die Projektidee soll originell und kreativ sein. Sie können z.B. noch unerprobte Ansätze untersuchen, die sich für die betreffende Zielgruppe der Lernenden eignen könnten.
- Die Projektziele sollen eine europäische Dimension beinhalten. Sie sollten die Gegebenheiten der Europäischen Union und ihre Vielfalt berücksichtigen sowie die Möglichkeiten nutzen, die sich dadurch bieten (z. B. regionenübergreifende Kontakte).
- Modellhafte Projekte sollen Innovationen beinhalten, die auf andere Bereiche übertragen werden können. Die Projekte sollen zur Modernisierung der beruflichen Kompetenzentwicklung beitragen und die Nachhaltigkeit sowie den Transfer der Ergebnisse sichern. Modellprojekte werden in Bereichen gefördert, für die ein dringender arbeitsmarktpolitischer Handlungsbedarf besteht.
1.) Innovation (Neuartigkeit)
Das Projekt ist neuartig und trägt durch seinen Innovationsgehalt zur Verbesserung des Fachkräfteangebots im Hinblick auf den zukünftigen neuartigen Bedarf bei. Insbesondere dient das Projekt zur Entwicklungserprobung, Umsetzung und Verbreitung neuartiger Konzepte, Inhalte, Methoden, Partnerschaften etc. der beruflichen Qualifizierung.
Ziele, Wirkungen, Aufwand/Nutzen und Risiken werden dargestellt. Der Bildungsanbieter beschreibt präzise das Alleinstellungsmerkmal und belegt, dass die innovative Problemlösung tatsächlich neu (für die Region/Branche usw.) ist.
Gegebenenfalls ist eine wissenschaftliche Begleitung des Projektes in die Umsetzung einbezogen, um die Ergebnisse der Erprobung der Innovation zu belegen.
Besonders förderwürdig sind Vorhaben, die
- einen hohen lnnovationsgehalt haben,
- angemessene Ausgaben beinhalten und
- einen hohen wirtschaftlichen/wissenschaftlichen Folgenutzen für die Antragsteller und das Land Thüringen erwarten lassen.
Sie werden zudem in die Kategorien Basis- oder Spitzeninnovation eingeordnet.
Eine Basisinnovation ist dadurch gekennzeichnet, dass sie in der Folge
- innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen betrifft,
- auf eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zielt und
- dadurch die Schaffung und Sicherung zukunftsorientierter Arbeitsplätze (Hochtechnologien) in Thüringen erwarten lässt.
Vorhaben dieser Kategorie sind förderwürdig.
Eine Spitzeninnovation ist dadurch gekennzeichnet. dass sie
- auf die erstmalige Anwendung besonders zukunftsträchtiger Technologien zur Realisierung einer Technologieführerschaft ausgerichtet ist oder
- auf die erstmalige Umsetzung technischer Lösungen in international bevorzugt nachgefragte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen und das Erlangen einer Marktführerschaft in einem genau definierten Bereich abzielt und
- dadurch die Schaffung zukunftsorientierter Arbeitsplätze (in Thüringen erwarten lässt.
Vorhaben dieser Kategorie stellen die besonders förderwürdigen Vorhaben dar.
Nicht förderwürdig sind Vorhaben,
- deren lnnovationsgehalt nicht ausreichend hoch ist und/oder
- deren Ausgaben unangemessen hoch sind und/oder
- deren wirtschaftlicher/wissenschaftlicher Folgenutzen für Thüringen nicht ausreichend ersichtlich ist. 1)
2.) Nachhaltig und mit Multiplikatorenwirkung
Das Projekt verfügt über einen „Domino- bzw. Multiplikatoreneffekt“ und lässt eine Weiterführung über den Förderzeitraum hinaus erwarten.
Die Nachhaltigkeit und der Multiplikatoreneffekt werden durch das Konzept / die Vorhabenskurzbeschreibung belegt. Dieses beinhaltet Überlegungen, wie die Ergebnisse und die entwickelten Strukturen auch ohne Förderung genutzt und auf weitere Vorhaben
übertragen werden können.
3.) Transferwirkung, Verwertung der Ergebnisse
Der Träger stellt den Informationsfluss und die Transfermöglichkeit der Ergebnisse sicher. Er wendet eine Kommunikationsstrategie an, die gewährleistet, dass Erfahrungen und neues Wissen während der Projektlaufzeit und darüber hinaus an Dritte weitergegeben werden.
Die Ergebnisse des innovativen Projektes werden einer begleitenden Evaluierung unterzogen, die über die Projekterfolgskontrolle (siehe Nr. 8 der Qualitätskriterien) hinausgeht und insbesondere die weitere Verwertbarkeit und den Transfer einbezieht.
1) aus: Hinweise der TAB zur Förderung von Verbundprojekten vom 03.08.2006