Die Wirtschaftsentwicklung und die Globalisierung der Märkte sowie der demografische Wandel zwingen zur Verbesserung der Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen. Dieser Anpassungsprozess ist eng mit neuen oder veränderten Qualifizierungsanforderungen der Beschäftigten verknüpft.
Die berufliche Weiterbildung ist gekennzeichnet durch eine Vielzahl methodischer, didaktischer und fachlicher Ansätze. Dennoch ist es wichtig, dass ein „Kanon von Grundregeln“ eingehalten wird, der Transparenz herstellt und Erfolg sichert.
Zur Optimierung der Anpassung an neue Qualifizierungserfordernisse der Thüringer Wirtschaft und zur Erhöhung der Transparenz von Förderentscheidungen wird die GFAW einen Kriterienkatalog zur Qualitätssicherung in ESF-geförderten Projekten der beruflichen Qualifizierung anwenden. Die QualitätsKriterien für ESF-geförderte Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung haben das Ziel, die vorliegende Qualität der zu fördernden Maßnahme sichtbar zu machen und qualitativ hochwertige Angebote zu unterbreiten und umzusetzen.