Die Erfüllung der Ziele des Operationellen Programms des ESF für den Freistaat Thüringen im Bereich der beruflichen Weiterbildung setzt die Entwicklung nachfragerelevanter Angebote zur passgenauen Qualifizierung von Beschäftigten und Arbeitslosen voraus. Der Bildungsanbieter benennt den konkreten regionalen und branchenspezifischen Fachkräfte- bzw. Qualifizierungsbedarf, den er seinem Projekt zugrunde legt und die Quellen dieser Bedarfseinschätzung.
Der Lehrplan unterstützt das Lehrpersonal bei der Organisation ihrer Unterrichtstätigkeit und bietet den Lernenden eine Orientierung zum Umfang und Ablauf des Unterrichts. Der Bildungsanbieter legt ein detailliertes und verbindliches Curriculum vor, das mindestens die Lernziele (vgl. Punkt 1), die Lerninhalte, die Lernprozesse und ihre Organisation und Dauer beschreibt.
Präzise auf das Projektziel und das Curriculum abgestimmte Zugangsvoraussetzungen der Kursteilnehmer und deren Überprüfung sind Voraussetzungen für eine erfolgreiche Projektdurchführung. Der Bildungsanbieter legt die Zugangsvoraussetzungen für die Kursteilnehmer verbindlich fest. Er überprüft vor dem Projektstart, spätestens jedoch zum Projektbeginn die persönliche und fachliche Eignung der potenziellen Teilnehmer.
Die Lehrkräfte sind die Erfolgsgaranten der Qualifizierungsmaßnahme. Sie verfügen über das erforderliche Wissen sowie die Fähigkeit zu dessen Vermittlung und motivieren die Teilnehmer. Der Bildungsanbieter belegt, dass Lehrkräfte eingesetzt werden, die über die erforderliche fachliche und pädagogische Befähigung verfügen und diese Fähigkeiten laufend weiterentwickeln.
Wesentlich für eine erfolgreiche Projektumsetzung sind Methoden, lernunterstützende Medien und Kursmaterialien, die auf die Lernenden und die Lernziele abgestimmt sind. Der Bildungsanbieter kann darstellen, dass die im Projekt angewendeten Methoden, Medien und Materialien einen engen Bezug zum Projektziel haben und gleichzeitig an der Lernfähigkeit der Teilnehmer ausgerichtet sind. Das Spektrum der zum Einsatz kommenden methodischen Ansätze, Medien und Kursmaterialien wird beschrieben.
Die auf die Lernziele und Kursteilnehmer abgestimmte Lernumgebung wirkt positiv auf das Lernergebnis. Der Bildungsanbieter gewährleistet, dass eine für die Lehrveranstaltungen notwendige und angemessene Lernumgebung (Art, Anzahl und Ausstattung von Unterrichtsräumen, Laboren, Werkstätten u. Ä.) bereitgestellt wird.
Lernerfolgskontrollen machen den Lernstand der Teilnehmer sichtbar und geben Hinweise auf erreichte bzw. noch nicht erreichte Lernziele. Der Bildungsanbieter soll deshalb regelmäßig Lernerfolgskontrollen durchführen und Feedback an die Teilnehmer und Rückkopplung auf den Projektablauf geben. Der Bildungsanbieter stellt die Art und Häufigkeit der Lernerfolgskontrollen und deren Auswertung dar und weist deren Durchführung nach.
Erfolgskontrolle dient der Bewertung und Dokumentation der Bildungsarbeit. Der Bildungsträger legt vor Projektbeginn schriftlich fest, woran der Erfolg (Output) seiner Qualifizierungsmaßnahme gemessen und wie die Wirkung (Outcome) erfasst und bewertet wird.
Der Bildungsanbieter verfügt über Referenzen zu weiteren erfolgreich durchgeführten Projekten beruflicher Qualifizierung. Die Einrichtung ist zur organisatorischen und finanziellen Abwicklung der Qualifizierungsmaßnahme in hoher Qualität in der Lage. Der Nachweis wird ggf. durch weitere Qualitätszertifikate geführt.
Der Bildungsanbieter beachtet die ESF–Querschnittsthemen und gestaltet sein Projekt entsprechend. Der Bildungsträger legt im Förderantrag dar, wie das Projekt zur Förderung von Chancengleichheit, zur nachhaltigen Entwicklung beiträgt.
Beim Zusammenschluss mehrere Partner zur Verwirklichung eines gemeinsamen Projektes ist es für den reibungslosen Projektverlauf entscheidend, dass die Aufgabenverteilung entsprechend der Kompetenzen der einzelnen Partner von Vornherein fixiert ist. Bei Bildung von Verbünden, Konsortien oder Netzwerken legen die Partner verbindlich Organisationsform und Verantwortlichkeiten ihrer Zusammenarbeit in einem Kooperationsvertrag fest. Der Kooperationsvertrag soll ggf. die zur Weiterleitung von Fördermitteln nach Nr. 12 der Verwaltungsvorschrift zum § 44 der Thüringer Landeshaushaltsordnung erforderlichen Regelungen enthalten. Zusätzlicher Kriterienkatalog zur Qualitätssicherung in ESF-geförderten innovativen Projekten beruflicher Qualifizierung (Modellprojekte).
Qualitaetskriterien ESF-gefoerderter Projekte (Adobe PDF)